Michael Zimmermann

Guten Tag,

gemäß § 26 Abs. 3 der Bundessatzung leite ich Ihnen die fristgerecht eingegangenen Anträge auf Änderung der Bundessatzung zu.

Änderungsanträge zu diesen Anträgen müssen bis zum

Montag, den 29. März 2021, um 24:00 Uhr,

beim Bundesvorstand (über die Bundesgeschäftsstelle) eingegangen sein, wenn über diese auf dem Bundesparteitag abgestimmt werden soll.

Ihre Änderungsanträge können Sie fristgemäß über das digitale Antrags- und Versammlungssystem OpenSlides einreichen. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass das Recht, Änderungsanträge zu Satzungsänderungsanträgen zu stellen, den nach § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung zur Bundessatzung Antragsberechtigten zukommt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Michael Zimmermann

Michael Zimmermann
Bundesgeschäftsführer

Freie Demokratische Partei

Hans-Dietrich-Genscher-Haus
Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin

T: 030 284958-0
info@fdp.de
www.fdp.de

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